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JW-Verkehrstechnik
Das Team von JW-Verkehrstechnik ist Ihr Ansprechpartner bei der Planung und Durchführung jeglicher Absicherungen auf öffentlichem und privatem Straßenland. Von der Anlieferung für Fertighäuser bis hin zum Halteverbot für den Umzug. Profitieren Sie von unserem erstklassigen Service!
Kontaktieren Sie uns jetzt!
Die Leistungen von JW-Verkehrstechnik
Verkehrszeichenpläne
Genehmigungsverfahren und Erstellung von anordnungsfähigen Verkehrszeichenplänen im gewünschten Maßstab.
Verkehrssicherung
Baustellen & Verkehrssicherung gemäß RSA-21. Vermietung von Absperrmaterialien und Verkehrszeichen.
Haltverbote
Errichtung von Haltverbotszonen für Umzüge & Anlieferungen.
Baustellen &
Verkehrssicherung
Baustellen & Verkehrssicherung
Wir stehen für Qualität und Sicherheit auf öffentlichen Straßen!
Wir machen Absicherungen jeglicher Art: Absicherungen für Straßensperrungen, Fertighausanlieferungen,
Schwertransporte, Abbrucharbeiten, Tiefbau- & Kanalarbeiten sowie Großveranstaltungen.
Spezialisiert sind wir vor allem auf Hoch- und Tiefbaumaßnahmen in ganz NRW.
Halteverbotszone einrichten
Wir richten für all Ihre Zwecke Haltverbotszonen ein.
Unsere Schilder werden von unserem geschulten Fachpersonal
unter Beachtung der behördlichen Auflagen ordnungsgemäß und fristgerecht aufgestellt. Eine nicht ordnungsgemäße Aufstellung hat zur Folge, dass parkende Fahrzeuge nicht abgeschleppt werden können. Daher bieten wir Ihnen unseren erstklassigen Service inklusive Lieferung, Aufbau und Abholung an.
Genehmigungsverfahren &
Verkehrszeichenplan
Verkehrszeichenplan erstellen
Wir beginnen mit der Planung am Computer. Mithilfe von spezieller Software erstellen wir für Ihre Baumaßnahme gemäß RSA 21 anordnungsfähige Verkehrszeichenpläne. Diese Pläne werden bei der Beantragung gefordert und müssen individuell nach Örtlichkeit, Bauvorhaben und besonderen örtlichen Gegebenheiten geplant und visualisiert werden.
Genehmigung
beantragen
Sowohl bei der Aufstellung einer Halteverbotszone, als auch der Absicherung von Baustellen muss eine behördliche Genehmigung vorliegen. Diese kann bei den örtlichen Behörden beantragt werden. Ohne Vorlage dieser behördlichen Genehmigung ist die Aufstellung nicht möglich. Gerne übernehmen wir für Sie das Genehmigungsverfahren.